Die sogenannte Aktivrente, mit der Arbeitnehmer im Rentenalter bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen können, startet zum 1. Januar 2026. Der Bundesrat hat der Neuregelung zugestimmt.
Die Steuerfreiheit der Aktivrente hängt davon ab, dass die Regelaltersgrenze erreicht ist. Die Steuerbefreiung gilt dann für Einnahmen ab dem Folgemonat. Auf den Bezug einer Rente kommt es nicht an.
Durch eine Übergangsregelung wird auch die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahrgang 1964 entsprechend berücksichtigt.
Möglich ist die Aktivrente ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze bei regulären, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen. Die Steuerfreiheit ist bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren 2026 anzuwenden.
Die steuerfreien Einkünfte unterliegen nicht dem sogenannten Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG.
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaft sind von der jetzt beschlossenen Regelung ausgeschlossen. Über die Regelaltersgrenze hinaus aktive Beamte und geringfügig Beschäftigte können keine Aktivrente beziehen.
WICHTIG: Es gilt das Monatsprinzip. Wird das steuerfreie Volumen in einem Monat nicht ausgeschöpft, kann es daher nicht auf andere Monate übertragen werden.