Nur wer gut vorbereitet ist, kann im Ernstfall Leben retten, deshalb sollten wichtige Informationen zum Verhalten im Notfall und zum Ablauf der Ersten Hilfe regelmäßig an alle Beschäftigen kommuniziert werden. Ein grundlegendes Instrument hierfür ist die jährliche Unterweisung. Folgende Aspekte sind von Bedeutung:
- Welche Personen sind Ersthelfer im Betrieb und wie sind diese zu erreichen?
- Wo und wie kann ein Notruf abgesetzt werden?
- Wem ist der Unfall zu melden?
- Wo befindet sich das Erste-Hilfe-Material, z.B. Verbandkästen oder ggf. Automatisierte Defibrillatoren?
- Wie werden Rettungseinheiten an den Notfallort geleitet?
"Um die jährliche Unterweisung besonders eindrücklich zu machen, bietet es sich auch an, den Beschäftigten im Betrieb zum Beispiel konkret zu zeigen, wo sie Defibrillatoren finden und vorzuführen, wie die Sprachsteuerung eines Automatisierten Defibrillators gestartet wird", erklärt Dr. Horst Reuchlein von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und Leiter des Fachbereiches Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Denn je konkreter eine Unterweisung ist, desto besser sind die Mitarbeiter auf den Notfall vorbereitet."
Auch in Form eines Aushanges, zum Beispiel des Erste-Hilfe-Plakates müssen die Beschäftigten über Notruf, Erste-Hilfe-Material und entsprechendes Erste-Hilfe-Personal informiert werden. "Grundvoraussetzung für eine gute Erste Hilfe im Betrieb ist natürlich, dass Ersthelfer im Betrieb vom Unternehmen benannt und deren Namen sowie Arbeitsplätze kommuniziert werden", so Reuchlein. "Unternehmen sind dazu verpflichtet je nach Betriebsgröße eine bestimmte Anzahl an Ersthelfern ausbilden und regelmäßig fortbilden zu lassen."
Quelle: PM DGUV 06.09.2018