You can use the keyboard arrow keys

„Faire Integration“: Neues Beratungsangebot für Menschen aus Drittstaaten

Für Drittstaatsangehörige, die ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland aufnehmen, steht nun ein neues Beratungs- und Informationsangebot zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragen zur Verfügung.

Seit dem 1. Januar 2026 steht Menschen aus Nicht-EU-Staaten das Beratungs- und Informationsangebot „Faire Integration" zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Drittstaatsangehörige, die in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen. Diese können sich mit arbeits- und sozialrechtlichen Fragen an die Beratungsstelle wenden, zum Beispiel zu den Themen Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung und Rentenansprüchen.

Die Beratungsstellen sollen den Drittstaatsangehörigen Kenntnisse über deren Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis vermitteln und sie dabei unterstützen, sich vor Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis zu schützen. Die Beratung wird in allen Bundesländern angeboten. Sie ist für die Drittstaatsangehörigen kostenlos und soll möglichst in der jeweiligen Muttersprache erfolgen.

Inländische Arbeitgeber, die einen Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem Drittstaat in Deutschland einstellen, sind seit Jahresbeginn gemäß § 45c Aufenthaltsgesetz dazu verpflichtet, den betreffenden Mitarbeiter spätestens am ersten Arbeitstag in Textform auf das Beratungs- und Informationsangebot „Faire Integration" hinzuweisen und die aktuellen Kontaktdaten der nächstgelegenen Beratungsstelle anzugeben. Vergleichbare Informationspflichten können auch für Arbeitsvermittler gemäß § 299 SGB III bestehen. In diesen Fällen entfällt die Informationspflicht für Arbeitgeber nach § 45c Aufenthaltsgesetz.

Weitere Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter:
www.faire-integration.de