Geplant ist eine Erhöhung des Kindergeldes um zehn Euro monatlich ab 01.07.2019. Allein dies führt zu Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro. Die Erhöhung des Kindergeldes führt im Gegenzug allerdings zu einer Anrechnung bei den Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, so dass der Staat dort 2019 rund 130 Millionen Euro und ab 2020 rund 260 Millionen Euro spart.
Ferner werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 01.01.2019 von derzeit 7.428 um 192 auf 7.620 Euro angehoben. Zum 01.01.2020 steigt der Kinderfreibetrag weiter um 192 Euro auf dann 7.812 Euro.
Zur Sicherstellung der Freistellung des steuerlichen Existenzminiums wird der Grundfreibetrag (2018 = 9.000 Euro) erhöht. 2019 erfolgt eine Erhöhung um 168 Euro, 2020 um 240 Euro. Diese beiden Erhöhungen führen zu Steuermindereinnahmen von über drei Milliarden Euro (volle Jahreswirkung).
Zur Milderung der sogenannten "kalten Progression" werden außerdem die Eckwerte des Einkommenstarifs verschoben.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme die Erhöhung des Kindergeldes befürwortet. Die Bundesregierung wurde aber aufgefordert, dass der Bund sich dauerhaft an den Kosten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung von jährlich mindestens zwei Milliarden Euro beteiligt. Die Bundesregierung sieht jedoch keinen Grund für eine Verbindung des Familienentlastungsgesetzes mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Bindertagesbetreuung.