Nahezu die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland arbeitet in einem Büro. Das entspricht fast 17 Millionen Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen - Tendenz steigend. Für viele dieser Menschen bedeutet das: Sie bewegen sich (zu) wenig bei der Arbeit. Die Folge: Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems liegen bei den Fehltagestatistiken weit vorn. Aber das ist nur ein Aspekt, den der Arbeitsschutz im Büro berücksichtigen muss. Umfassende Informationen über Sicherheit und Gesundheit im Büro erhalten Verantwortliche in der neuen DGUV Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Belastungen reduzieren
Im Fokus steht die Prävention potenzieller Belastungen am Arbeitsplatz. Die Branchenregel berücksichtigt dabei verschiedene Arbeitsbereiche in Bürobetrieben. Nicht nur das Büro selbst, sondern zum Beispiel auch den Technikbereich, den Empfang und die mobil arbeitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Leserinnen und Leser der Branchenregel erhalten die wichtigsten Informationen zu jedem Aspekt des Arbeitsschutzes auf einen Blick. Die einzelnen Kapitel sind übersichtlich in rechtliche Grundlagen und weiterführende Informationen, potenzielle Gefährdungen und mögliche Präventionsmaßnahmen gegliedert. Praxistipps, Übersichten und grafische Darstellungen erleichtern die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Interessierte können die DGUV-Regel 115-401 "Branche Bürobetriebe" in der DGUV-Publikationsdatenbank kostenfrei herunterladen.
Quelle: DGUV-Newsletter vom 18. Juli 2018