You can use the keyboard arrow keys

Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner steigen

Zum 1. Januar 2026 werden die Hinzuverdienstgrenzen für Erwerbsminderungsrentner angepasst. Das führt dazu, dass Betroffene neben der Rente mehr hinzuverdienen können.

2023 wurde die Berechnungsmethodik für die Hinzuverdienstgrenzen von Erwerbsminderungsrentnern deutlich verbessert.

Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung sind seit 2023 als jährliche Hinzuverdienstgrenze mindestens sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße maßgebend. Für 2026 sind das 41.527,50 Euro (2025: 39.322,50 Euro).

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer vollen Erwerbsminderungsrente beträgt seit 2023 drei Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Für 2026 gilt somit eine Grenze von 20.763,75 Euro (2025: 19.661,25 Euro).

Eine Beschäftigung darf von Erwerbsminderungsrentnern nur im Rahmen des für die Rente maßgebenden festgestellten Leistungsvermögens ausgeübt werden. Für beschäftigte Altersvollrentner gibt es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenze mehr.