Der Grund für die Ausweitung der Impfempfehlung: HP-Viren können nicht nur Gebärmutterhalskrebs auslösen, sondern auch Mund-/Rachenkrebs, Analkrebs sowie Genitalwarzen bei beiden Geschlechtern - und die Viren werden meist durch Jungen bzw. Männer übertragen.
Eine Nachholimpfung für junge Männer ist bis zum Alter von 17 Jahren möglich und kann damit auch noch bei der Jugenduntersuchung J 1 verabreicht werden.
Die Kosten für die Impfung werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wie ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 20.9.2018 besagt.
Den aktuellen Impfkalender finden Sie auf den Internetseiten der Ständigen Impfkommission.