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Jahressteuergesetz 2019 macht Fortschritte

Der Bundestag hat am 7.11.2019 das Jahressteuergesetz 2019 in 2./3. Lesung beschlossen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Der Bundestag hat am 7.11.2019 das Jahressteuergesetz 2019 in 2./3. Lesung beschlossen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Jahressteuergesetz 2019) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 19/14873) wurde mehrheitlich zugestimmt.

Zu den Änderungen im Bereich Elektromobilität gehören u.a. eine Sonderabschreibung für rein elektrische Nutzfahrzeuge, eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale insbesondere bei Jobtickets, eine neue Regelung für die Überlassung reiner Elektrofahrzeuge, die Verlängerung der Befristung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder eines betrieblichen extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs, die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Weitere Maßnahmen betreffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer: neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer, erhöhte Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen, Einführung einer Pauschalbesteuerungsmöglichkeit für betriebliche Fahrräder, Anhebung der Wohnungsbauprämie, Bewertungsabschlag für vom Arbeitgeber überlassene Wohnungen.

Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.