You can use the keyboard arrow keys

Krankenhauskeime sollen systematisch gemeldet werden

Mehr Kontrolle bei Infektionen im Krankenhaus sieht ein neuer Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett kurz vor der Weihnachtspause verabschiedet hat.

Das „Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ soll in erster Linie die Meldepflichten für übertragbare Krankheiten erweitern und die Meldewege modernisieren. Spätestens 2021 sollen meldepflichtige übertragbare Krankheiten dem Entwurf zufolge elektronisch gemeldet werden können. Mit der Einrichtung des Meldesystems wird das Robert Koch-Institut (RKI) beauftragt. Die Meldedaten sollen durchgängig automatisiert verarbeitet werden können, auf ihrem gesamten Weg von den meldenden Ärzten und Laboren über die Gesundheitsämter bis zum RKI.

Das Gesundheitsministerium legt dabei großen Wert auf höchste Standards des Datenschutzes und der Datensicherheit. Es rechnet aber auch damit, dass die Meldepflichtigen durch die Automatisierung und Digitalisierung „in erheblichem Maße von Bürokratieaufwand befreit“ werden.

„Mit der Einführung eines elektronischen Meldewesens nutzen wir die Chancen der Digitalisierung auch bei der Bekämpfung von Infektionen. Gleichzeitig entlasten wir damit den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Deutschland. Außerdem wird die Zusammenarbeit der Bundes- und Länderbehörden weiter verbessert, um in Zukunft bei einem Krankheitsausbruch noch schneller reagieren zu können“, so Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) anlässlich der Beschlussfassung im Kabinett.

Weitere Regelungen des Gesetzentwurfs, der im Bundestag und Bundesrat noch beraten und verabschiedet werden muss, bevor er im Sommer 2017 in Kraft treten soll:

  • Krankenhäuser müssen auch Fälle von Besiedlung der Haut mit Erregern von nosokomialen Infektionen melden.
  • Pflegeheime und andere Gemeinschaftsunterkünfte müssen Krätzefälle (Skabies) melden.
  • Polioviren müssen gemäß bestimmter Standards nach der Polioeradikationsstrategie der Weltgesundheitsorganisation aufbewahrt und vernichtet werden.
  • Das Schwimm- oder Badewasser in sogenannten Naturbädern muss bestimmten Qualitätsanforderungen genügen.