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Künstlersozialabgabe: Entgeltmeldung bis 31. März 2026

Arbeitgeber, die selbstständige Künstler und Publizisten beauftragen, sind verpflichtet, alle Entgelte, die sie im Laufe eines Kalenderjahres für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen gezahlt haben, jährlich per Entgeltmeldung an die Künstlersozialkasse zu melden. Die Entgeltmeldung für das Kalenderjahr 2025 ist bis zum 31. März 2026 an die Künstlersozialkasse abzugeben.

Der Meldebogen kann per Post an die Künstlersozialkasse übersandt werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Online-Meldung abzugeben. Hierfür melden sich Arbeitgeber mit ihrer Abgabenummer und dem zugehörigen Authentifizierungscode online an und übermitteln anschließend die abgabepflichtigen Entgelte für das abgelaufene Kalenderjahr elektronisch.

Grundlage für die Künstlersozialabgabe

Die Jahresmeldung dient als Grundlage für die Bemessung der Künstlersozialabgabe. Diese Abgabe ist für jede Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen zu entrichten und wird von der Künstlersozialkasse erhoben. Bemessungsgrundlage sind sämtliche Entgelte, die innerhalb eines Kalenderjahres an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlt wurden.

Weitere Informationen

Den Meldebogen sowie weitere Informationen zur Entgeltmeldung und zur Künstlersozialabgabe finden Arbeitgeber auf der Internetseite der Künstlersozialkasse.