Das parlamentarische Verfahren (Bundestag, ggf. Bundesrat) steht noch aus. Das Gesetz ist daher noch nicht in Kraft.
Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde vorgesehen
Ein Kernpunkt des Gesetzentwurfs: Es benennt die nationalen Behörden, die zur Umsetzung der Verpflichtungen aus der KI-Verordnung zuständig sind. Demnach soll die Bundesnetzagentur als zentrale Behörde für die Aufsicht und Überwachung der EU-Vorgaben zur KI bestimmt werden. Sie soll einerseits als Aufsichts- und Beschwerdestelle fungieren, andererseits aber auch innovationsfördernde Maßnahmen im Zusammenhang mit KI durchführen.
Der europäische Rechtsrahmen: Der AI Act
Die europäische KI-Verordnung, der sogenannte AI Act, gilt bereits in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Ziel ist es, Persönlichkeitsrechte im Zusammenhang mit KI-Anwendungen zu schützen und Datensicherheit zu gewährleisten. Auch Transparenz im Umgang mit KI-Anwendungen ist ein wichtiges Anliegen des AI Acts. In der europäischen KI-Verordnung werden KI-Systeme in verschiedene Risikokategorien eingeteilt.
Im deutschen Recht gab es bislang noch keine Regelungen zur Umsetzung der EU-Vorgaben. Dies soll sich mit dem neuen Durchführungsgesetz nun ändern.
Kennzeichnungspflichten ab August 2026
Zu beachten ist außerdem: Ab August 2026 gilt innerhalb der EU eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte Inhalte. Die Kennzeichnungspflicht gilt für:
- sogenannte Deepfakes – das sind realistisch wirkende Medieninhalte, die durch KI erzeugt, abgeändert oder verfälscht wurden – sowie
- bestimmte KI-generierte Inhalte mit Bezug zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, sofern für Nutzer nicht erkennbar ist, dass es sich um synthetische Inhalte handelt.