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Lohnnachweis nur noch digital möglich

Für das Meldejahr 2018 können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Lohnsummen nur noch digital an die gesetzliche Unfallversicherung melden. In den Jahren 2016 und 2017 war neben dem digitalen auch der alte Papierlohnnachweis verpflichtend, dieser ist jetzt nicht mehr zulässig.

Der Lohnnachweis ist die Grundlage für den Beitragsbescheid, den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen an die Unternehmen versenden.

Die Abgabefrist für den digitalen Lohnnachweis 2018 endet am 16.02.2019. Bis zu diesem Termin müssen alle Unternehmen über ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über das "sv.net" eine entsprechende Meldung an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übermittelt haben.

Bereits seit dem 1. November 2018 können die Unternehmen die erforderlichen Stammdaten für das Meldejahr 2019 elektronisch im Stammdatendienst der Unfallversicherung abrufen.