Steuerbelastung
Der Grundfreibetrag steigt ab 2022 um 240 Euro auf 9.984 Euro für Alleinstehende und um 480 Euro auf 19.968 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Zum Abbau der sogenannten kalten Progression werden zusätzlich die übrigen Eckwerte des Steuertarifs um 1,17 % angehoben.
Steuerklasse II
Bei der Steuerklasse II wird ab 2022 der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei der Lohnberechnung automatisch in voller Höhe von 4.008 Euro berücksichtigt.
Erhöhte Freigrenze für Sachbezüge
Arbeitgeber können ihren Beschäftigten steuerfreie Bezüge in Form von Sachzuwendungen gewähren. Die Obergrenze dieses Monatsbetrages erhöht sich ab 1. Januar 2022 von bisher 44 Euro auf 50 Euro.
Neue Sachbezugswerte
Der Monatswert für Verpflegung wird ab 1. Januar 2022 auf 270 Euro angehoben. Für verbilligt oder unentgeltlich gewährte Mahlzeiten gelten ab 2022 pro Kalendertag folgende Werte: Frühstück 1,87 Euro; Mittag- oder Abendessen 3,57 Euro. Der Sachbezugswert 2022 für Unterkunft oder Miete beträgt 241 Euro im Monat.