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Mehr Kontrollen bei Berufskraftfahrern in der EU

Nach Österreich hat nun auch Frankreich die A1-Kontrollen für Berufskraftfahrer verschärft. Fahrer mit Wohnsitz in Deutschland, die regelmäßig mindestens einen Tag im Monat oder fünf Tage im Quartal in einem EU-Staat außerhalb von Deutschland tätig sind, müssen eine A1-Entsendebescheinigung mit sich führen.

Die A1-Bescheinigung gibt Auskunft darüber, welcher Sozialversicherungsstatus besteht und in welchem Land die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.

A1-Bescheinigungen müssen vom Arbeitgeber beim GKV-Spitzenverband DVKA in  Bonn beantragt werden. Am schnellsten geht das per Fax - hierzu wird der Fragebogen GME 1 ausgefüllt und unterschrieben an die Faxnummer 0228-9350-601 gefaxt.

Da die DVKA derzeit Bearbeitungszeiten von bis zu acht Wochen für die A1-Bescheinigung hat, genügt es aktuell, wenn der Fahrer eine Eingangsbestätigung der DVKA bei sich hat. Bei einer Kontrolle kann die A1-Bescheinigung dann innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden. Wenn auch die Eingangsbestätigung auf sich warten lässt, sollte der Fahrer eine Kopie des Antrags sowie das zugehörige Faxprotokoll bzw. die E-Mail-Sendebestätigung vorlegen können.