Die A1-Bescheinigung gibt Auskunft darüber, welcher Sozialversicherungsstatus besteht und in welchem Land die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden.
A1-Bescheinigungen müssen vom Arbeitgeber beim GKV-Spitzenverband DVKA in Bonn beantragt werden. Am schnellsten geht das per Fax - hierzu wird der Fragebogen GME 1 ausgefüllt und unterschrieben an die Faxnummer 0228-9350-601 gefaxt.
Da die DVKA derzeit Bearbeitungszeiten von bis zu acht Wochen für die A1-Bescheinigung hat, genügt es aktuell, wenn der Fahrer eine Eingangsbestätigung der DVKA bei sich hat. Bei einer Kontrolle kann die A1-Bescheinigung dann innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden. Wenn auch die Eingangsbestätigung auf sich warten lässt, sollte der Fahrer eine Kopie des Antrags sowie das zugehörige Faxprotokoll bzw. die E-Mail-Sendebestätigung vorlegen können.