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Mindestlohn in der Altenpflege soll steigen

Ab kommendem Jahr soll es einen höheren gesetzlichen Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege geben. Darauf hat sich nun die Pflegekommission verständigt.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Altenpflege gilt ein spezieller Pflege-Mindestlohn. Bis zum 1. Juli 2027 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten steigen. Darauf hat sich die zuständige Pflegekommission geeinigt. 

Für Pflegehilfskräfte empfiehlt die Pflegekommission eine Anhebung von aktuell 16,10 Euro pro Stunde auf 16,52 Euro ab dem 1. Juli 2026 und auf 16,95 Euro ab dem 1. Juli 2027. Für qualifizierte Pflegehilfskräfte ist eine Erhöhung von aktuell 17,35 Euro auf 17,80 Euro ab dem 1. Juli 2026 und auf 18,26 Euro ab dem  1. Juli 2027 vorgesehen. 

Für Pflegefachkräfte, für die derzeit ein Mindestlohn von 20,50 Euro pro Stunde gilt, schlägt die Pflegekommission eine Anhebung auf 21,03 Euro ab dem 1. Juli  2026 und auf 21,58 Euro ab dem 1. Juli  2027 vor. 

Außerdem empfiehlt die Pflegekommission, dass Beschäftigte in der Altenpflege weiterhin einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus bekommen sollen. Es soll 9 Tage zusätzlichen Urlaub pro Kalenderjahr geben (bei einer 5-Tage-Woche). Die Pflegekommission hat sich dabei für eine Laufzeit bis zum 30. September 2028 ausgesprochen.

Rund 1,3 Millionen Beschäftigte in Deutschland arbeiten in Einrichtungen, die unter den Pflege-Mindestlohn fallen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales plant nun, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission die neuen Pflege-Mindestlöhne per Verordnung verbindlich festzusetzen.