You can use the keyboard arrow keys

Mindestlohnerhöhung betrifft bis zu 4,8 Millionen Beschäftigte

Von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde sind deutschlandweit bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen. Dies geht aus einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes auf Basis der Verdiensterhebung hervor.

Nach einer Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) auf Basis der Verdiensterhebung vom April 2025 sind von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 deutschlandweit bis zu 4,8 Millionen Jobs betroffen. Demnach lagen rund 12 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse im April 2025 rechnerisch unterhalb des Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Wenn diese Jobs mit dem neuen Mindestlohn vergütet werden, ergibt sich für die betroffenen Beschäftigten eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu 6 Prozent. Lohnsteigerungen nach April 2025 wurden bei dieser Schätzung nicht berücksichtigt. 

Frauen profitieren demnach überdurchschnittlich häufig von der Mindestlohnerhöhung, weil sie öfter als Männer in gering bezahlten Jobs arbeiten. Auch im Branchenvergleich zeigen sich Unterschiede: Beschäftigte im Gastgewerbe profitieren besonders von der Mindestlohnerhöhung. Ebenfalls stark betroffen sind die Branchen „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ sowie „Kunst, Unterhaltung und Erholung". Am wenigsten von der Mindestlohnerhöhung betroffen ist laut Destatis die Branche „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung". Darüber hinaus gibt es regionale Unterschiede: In Ostdeutschland lag der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 14 Prozent höher als in den westlichen Bundesländern mit rund 12 Prozent. 

Von der nächsten geplanten Mindestlohnerhöhung zum 1. Januar 2027, bei der der Mindestlohn auf 14,60 Euro pro Stunde steigen soll, werden geschätzt bis zu 7 Millionen Jobs betroffen sein. Dies entspricht rund 18 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse. Werden diese Tätigkeiten ab 1. Januar 2027 mit 14,60 Euro pro Stunde entlohnt, ergibt sich eine weitere Steigerung der geschätzten Verdienstsumme um rund 4 Prozent. Für die Berechnung wurde angenommen, dass alle betroffenen Beschäftigten mindestens den ab 1. Januar 2026 gültigen Mindestlohn von 13,90 Euro erhalten. Auch bei dieser Schätzung wurden Lohnsteigerungen nach April 2025 nicht berücksichtigt.