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Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2020 veröffentlicht

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Muster für die Lohnsteuer-Anmeldung 2020 veröffentlicht (Bekanntmachung v. 24.7.2019 - IV C 5 - S 2533/19/10001).

Veröffentlicht wurden das "Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2020" und die "Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2020". Das Bundesfinanzministerium folgt damit § 51 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe d des Einkommensteuergesetzes.

Das Vordruckmuster der Lohnsteueranmeldung ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden.

Abweichend vom Vordruckmuster ist in den elektronischen Formularen zusätzlich zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorzusehen (weitere Informationen siehe unter www.elster.de).

Das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2020 sowie die Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte sind auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.