Die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien gelten ab dem 1. Januar 2026 und lösen die Geringfügigkeits-Richtlinien in der Fassung vom 14. Dezember 2023 ab.
Folgende Themen wurden angepasst/integriert:
- Mindestlohnerhöhung ab 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro je Zeitstunde und die daraus resultierende Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze
- Erweiterung der Zeitgrenzen bei einer kurzfristigen Beschäftigung für landwirtschaftliche Betriebe ab 1. Januar 2026
- Einmalige Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht, die ab 1. Juli 2026 in Kraft tritt
- Erhöhung der Übungsleiter- und der Ehrenamtspauschale ab 1. Januar 2026
Die neuen Geringfügigkeits-Richtlinien sind hier zu finden.
Hintergrund:
Die Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) beschreiben die zwei Arten der geringfügigen Beschäftigung. Hierbei handelt es sich um die geringfügig entlohnte Beschäftigung, die wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts geringfügig ist, und um die kurzfristige Beschäftigung, die aufgrund ihrer kurzen Dauer geringfügig ist.