Die Änderungen der Pauschalen 2019 gegenüber der Übersicht 2018 sind durch Fettdruck gekennzeichnet. U.a. für folgende Länder haben sich 2019 gegenüber 2018 Änderungen ergeben: Italien, Polen, Spanien, Österreich.
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend.
Für die in der Bekanntmachung nicht erfassten Länder ist der für Luxemburg geltende Pauschbetrag maßgebend, für nicht erfasste Übersee- und Außengebiete eines Landes ist der für das Mutterland geltende Pauschbetrag maßgebend. Die festgesetzten Beträge für die Philippinen gelten auch für Mikronesien, die Beträge für Trinidad und Tobago gelten auch für die zu dessen Amtsbezirk gehörenden Staaten Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen sowie Suriname. Zur Vereinfachung werden die Länder Mikronesien, Antigua und Barbuda, Dominica, Grenada, Guyana, St. Kitts und Nevis St. Lucia, St. Vincent und Grenadinen, Suriname mit den entsprechenden Werten weiterhin in der Übersicht aufgeführt.
Für das Inland bleibt es unverändert bei den Verpflegungspauschalen in Höhe von 12 EUR bzw. 24 EUR. Das Schreiben inklusive Übersicht ist auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht.