Hat ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte einen Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte, muss das Unternehmen den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse anzeigen. Aus diesen Daten lassen sich Unfallschwerpunkte und Erkrankungsrisiken ableiten. Diese nutzen die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sowohl für ihre Präventionsarbeit als auch für die Erstellung von Unfallstatistiken.
Sobald ein Unternehmen von einem Arbeits- oder Wegeunfall erfährt, muss es binnen drei Tagen die Unfallmeldung abschicken. Der Personal- oder Betriebsrat muss ebenfalls informiert werden. Bei besonders schweren oder tödlichen Unfällen ist das Unternehmen gehalten, den Unfallversicherungsträger sofort in Kenntnis zu setzen.
Die Unfallmeldung soll auch dazu führen, dass sich die Unternehmen mit Unfallschwerpunkten und -ursachen auseinandersetzen. Viele Unternehmen und Organisationen sind inzwischen sogar dazu übergegangen, Beinaheunfälle in ihrem internen Berichtswesen zu thematisieren, um die Risiken weiter zu verringern. Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV): "Aus Beinaheunfällen kann man viel lernen. Deshalb ist ihre Erfassung wichtig auf dem Weg zur Vision Zero, einer Welt ohne tödliche und schwere Arbeitsunfälle." Vorläufigen Zahlen zufolge haben sich im vergangenen Jahr 876.579 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignet. 424 davon endeten tödlich.
Informationen zum Welttag für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in englischer Sprache: http://www.ilo.org