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Pflege-Mindestlohn steigt 2018

Die Bundesregierung will den Mindestlohn für in der Pflege Beschäftigte zum 1. Januar 2018 erneut anheben. Dies geht aus dem Entwurf einer Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche hervor, der heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Der Mindestlohn für Pflegekräfte beträgt derzeit in den alten Bundesländern 10,20 Euro und in den neuen Ländern 9,50 Euro pro Stunde und liegt damit über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2017 und wurden zu diesem Zeitpunkt deutlich erhöht. Der aktuelle Verordnungsentwurf verlängert die Geltung der im Oktober 2017 auslaufenden Regelung bis zum 31. Dezember 2017. Das maßgebliche Mindestentgelt ist auch für Wegezeiten zwischen mehreren aufzusuchenden Patientinnen oder Patienten sowie gegebenenfalls zwischen diesen und den Geschäftsräumen des Pflegebetriebs zu zahlen.

Vor dem Hintergrund fehlenden Pflegepersonals und der besonderen Anforderungen an die Mitarbeiter will die Große Koalition die finanzielle Situation im Pflegebereich zum 1. Januar 2018 weiter verbessern. Die Beschäftigten sollen dann im Westen 10,55 Euro (+ 3,4 %) und im Osten 10,05 Euro (+ 5,8 %) erhalten. Im weiteren Verlauf sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte bis 2020 in zwei weiteren Schritten auf Stundensätze von 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten angehoben werden, so der Vorschlag von Arbeitsministerin Andrea Nahles, der heute vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Der Branchen-Mindestlohn gilt bundesweit – auch für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Pflegebranche, ambulant wie stationär, mit Ausnahme der Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz sowie der Pflegeschülerinnen und Pflegeschüler. Er betrifft nicht die Pflegenden in Privathaushalten; dort gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro pro Stunde. Die praktischen Auswirkungen werden allerdings gering sein, da Pflegebetriebe bereits heute auf Grund von Tarifverträgen höhere Stundenlöhne zahlen müssen. Profitieren werden jedoch weniger gut ausgebildete Hilfskräfte. Durch eine Verbesserung der gesellschaftlichen Anerkennung sowie der Arbeitsbedingungen soll der Pflegeberuf attraktiver gestaltet werden.