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Programmablaufplan-Entwürfe für den Lohnsteuerabzug 2020

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2020 veröffentlicht.

Das BMF hat die Entwürfe des Bekanntmachungsschreibens zu den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug 2020 und die Entwürfe der Programmablaufpläne bekannt gemacht.

Die für 2020 vorgesehenen Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht mit Auswirkung auf die Programmablaufpläne wurden berücksichtigt (Stand: 16.10.2019). Die Entwürfe sind rechtlich nicht verbindlich und können noch Änderungen unterliegen.

Die verbindlichen Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2020 werden zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gemacht.

Das Schreiben sowie die dazugehörigen Anlagen sind auf der Homepage des BMF abrufbar.