Nutzt ein Arbeitnehmer sein privates Elektrofahrzeug für Dienstreisen, ist fraglich, ob er die Kilometerpauschale von derzeit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer auch dann noch ansetzen darf, wenn bezüglich dieses Fahrzeugs vom Arbeitgeber steuerfreie Leistungen gewährt werden.
Nach dem BMF-Schreiben vom 14.12.2016 kann der Arbeitgeber, auch wenn sein Arbeitnehmer Strom im Betrieb kostenlos und steuerfrei aufladen darf, dem Mitarbeiter die Reisekosten gemäß § 3 Nummer 16 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei erstatten.
Wird die Dienstreise statt mit der Kilometerpauschale mit den tatsächlichen Fahrzeugkosten abgerechnet, sind die steuerfreien oder pauschal besteuerten Vorteile nicht in die Gesamtkosten einzubeziehen.