In Deutschland gibt es deutliche regionale Unterschiede, wie viel stationäre Altenpflege kostet. In fast der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte reicht das durchschnittliche Einkommen der Senioren nicht für die professionelle stationäre Pflege. Das zeigt die aktuelle Analyse der deutschen Pflegelandschaft, die die Prognos AG im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt hat.
In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg sowie in den Stadtstaaten übersteigen die Pflegekosten das durchschnittliche Jahreseinkommen der über 80-Jährigen zum Teil deutlich. Bundesweit reicht in 44 Prozent der Kreise das Durchschnittseinkommen der alten Menschen rechnerisch im Jahr nur für maximal elf Monate stationärer Pflege, heißt es in einer Mitteilung der Stiftung. 2013 mussten bundesweit 41 Prozent der Pflegebedürftigen zusätzlich sogar Sozialhilfe beantragen. „Ob Pflegebedürftige durch Angehörige, einen ambulanten Dienst oder im Heim versorgt werden, hängt auch vom Einkommen der Pflegebedürftigen ab", sagt Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Die aktuelle Studie zeige einen Zusammenhang zwischen geringerer Kaufkraft der über 80-Jährigen und einem überproportionalen Anteil von Angehörigenpflege.
In den ostdeutschen Bundesländern, Schleswig-Holstein und weiten Teilen Niedersachsens sieht es mit der Kaufkraft der Senioren hingegen anders aus. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern sei es dort um die finanzielle Ausstattung der älteren Bewohner besser bestellt. Auch die stationären Pflegekosten können sie besser selbst tragen. In einem Fünftel der Kreise könnten sie sich theoretisch sogar 13 Monate Pflege und mehr pro Jahr leisten.
Ein Grund für das Gefälle zwischen Nordost und Südwest haben die Forscher in der Bezahlung der Altenpflegekräfte ausgemacht. Demnach lagen die Bruttoentgelte in der Pflege im Jahr 2013 zwischen 1.714 Euro und 3.192 Euro im Monat. Das im Norden und Osten Deutschlands günstige Verhältnis zwischen Kaufkraft und Pflegekosten geht somit zulasten der Altenpflegekräfte. Sie werden hier deutlich schlechter bezahlt als im Westen und Süden, wo das Einkommen fast doppelt so hoch ist.
Neben den Tarifpartnern, die für eine angemessene und verbindliche Bezahlung sorgen müssen, ist auch die Politik gefragt. „Noch fehlt eine Lösung, wie sich die Leistungen der Pflegeversicherung so weiterentwickeln lassen, dass Altenpflegekräfte leistungsgerecht bezahlt werden, ohne die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen finanziell zu überfordern", sagt Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte der Bertelsmann Stiftung.
Vor wenigen Tagen fand die parlamentarische Anhörung zum dritten Pflegestärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Das Gesetz soll die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege unterstützen. Die Sachverständigen warnten anlässlich der öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Vorsitz von Dr. Edgar Franke (SPD) in Berlin vor allem vor drohenden Verschlechterungen für Behinderte. So würden pflegebedürftige Behinderte durch die geplante Leistungskonkurrenz von Pflege und Eingliederungshilfe deutlich schlechter gestellt. Kritisiert wird auch, dass mit der Schwerpunktsetzung auf die Kommunen gut funktionierende Strukturen ohne Not ausgehebelt werden könnten. Außerdem seien die Kommunen als Träger der Sozialhilfe mit den sich abzeichnenden deutlich höheren Kosten überfordert. Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz soll die Beratung von Pflegebedürftigen und Angehörigen in den Kommunen verbessert werden. Die Überarbeitung basiert auf den Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe und soll Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eine Beratung aus einer Hand ermöglichen.
Außerdem soll die kommunale Steuerungs- und Planungskompetenz für die regionale Pflegestruktur gestärkt werden. Konkret heißt das, dass die Kommunen für fünf Jahre das Recht erhalten, aus eigener Initiative Pflegestützpunkte einzurichten. Zusätzlich sollen sie Gutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können. In bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten sollen für die Dauer von fünf Jahren als Modellprojekte Beratungsstellen eingerichtet werden. Den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen soll auf diese Weise eine umfassende Beratung über mögliche Hilfen gewährt werden, dazu zählen Hilfen zur Pflege, Eingliederungshilfe oder Altenhilfe.
Die komplette Studie finden Sie hier.