So steigt beispielsweise die Pendlerpauschale zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Dies bedeutet im Jahr 2026 eine Entlastung in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro.
Außerdem wird die zeitliche Befristung der sogenannten Mobilitätsprämie aufgehoben, sodass Steuerpflichtige mit geringem Einkommen die Prämie über das Jahr 2026 hinaus in Anspruch nehmen können.
Unterkunftskosten für die Unterbringung im Ausland in Fällen der doppelten Haushaltsführung sind ab 2026 grundsätzlich bis 2.000 Euro begünstigt.
Die Lohnsteuerpauschalierung mit 25 Prozent der steuerpflichtigen Teile einer Betriebsfeier, die nicht allen Beschäftigten des Betriebs oder Teilbetriebs offensteht, ist ab 2026 nicht mehr möglich.
Zudem werden die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro erhöht.
Gewerkschaftsmitglieder können ihre Beiträge ab 2026 zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen vom zu versteuernden Einkommen absetzen.
Das Steueränderungsgesetz 2025 datiert vom 22. Dezember 2025 und ist bereits im Bundesgesetzblatt Ende 2025 veröffentlicht worden.