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Steuerliches Klimaschutzgesetz in Kraft getreten

Am 20.12.2019 hat der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket zugestimmt. Das Gesetz datiert vom 21.12.2019 und ist inzwischen auch im Bundesgesetzblatt, Teil I 2019 S. 2886, veröffentlicht worden.

Energetische Gebäudesanierung

Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden für Maßnahmen ab 2020 steuerlich entlastet. Neu ist, dass zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen auch Aufwendungen für so genannte Energieberater in Höhe von 50 % abgesetzt werden können.

Wer an seinem selbstgenutzten Haus in Energiesparmaßnahmen investiert, erhält eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen. Die Steuerermäßigung wird auf drei Jahre verteilt: zweimal 7 Prozent der Investitionssumme im ersten und zweiten Jahr sowie 6 Prozent im dritten Jahr. Die maximale Steuerermäßigung für alle drei Jahre beträgt 40.000 Euro. Das heißt, es werden Baukosten bis zu 200.000 Euro gefördert. Voraussetzung ist, dass das Objekt bei Durchführung der energetischen Maßnahme älter als 10 Jahre ist. Die im Gesetz einzeln aufgeführten begünstigten Baumaßnahmen sind z.B. Dämmung an Wänden und Fenstern, Heizungserneuerung und technische Verbrauchsoptimierung durch digitale Systeme. Begünstigt sind energetische Maßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen werden.

Bahnfahren wird günstiger – Pendlerpauschale wird angehoben

Zum 1.1.2020 sinkt die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr auf 7 Prozent. Die Pendlerpauschale steigt ab Januar 2021 auf 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Über den Vermittlungsausschuss wurde noch ergänzt, dass Fernpendler in den Jahren 2024 bis 2026 ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer geltend machen können.