Ende Februar hat der Bundestag das Tariftreuegesetz beschlossen. Damit werden Unternehmen, die öffentliche Aufträge des Bundes ausführen, dazu verpflichtet, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einzuhalten – unabhängig davon, ob das jeweilige Unternehmen tarifgebunden ist. Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird künftig also an die Einhaltung von Tarifstandards gekoppelt. Firmen, die bei der Vergabe öffentlicher Aufträge berücksichtigt werden wollen, müssen demnach Löhne auf Tarifniveau bezahlen und auch in Bezug auf die übrigen Arbeitsbedingungen die tariflichen Standards einhalten.
Schwellenwerte und Hintergründe
Das Tariftreuegesetz gilt für Aufträge des Bundes ab einem Auftragsvolumen von 50.000 Euro, in bestimmten Fällen erst ab 100.000 Euro. Lieferverträge sowie Aufträge der Bundeswehr bleiben außen vor.
Mit dem neuen Gesetz sollen die Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge des Bundes beseitigt und Lohndumping im Zusammenhang mit der Durchführung öffentlicher Aufträge verhindert werden. Bislang hatten Betriebe, die ihre Arbeitnehmer untertariflich bezahlen, bei der Vergabe öffentlicher Aufträge einen Wettbewerbsvorteil, weil sie aufgrund geringerer Lohnkosten ihre Angebote zu günstigeren Konditionen erstellen können als tarifgebundene Unternehmen.