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UV-Datenabgleich 2017 besser umgehend durchführen

Arbeitgeber sollten den neuen elektronischen Stammdatenabgleich in der gesetzlichen Unfallversicherung für 2017 möglichst bald durchführen.

Damit die Arbeitgeber immer korrekte Daten für die elektronischen Lohnnachweise verwenden, muss der elektronische Stammdatenabgleich für jedes Meldejahr separat durchgeführt werden. Er ist frühestens ab dem 1. November des dem Meldejahr vorangehenden Jahres möglich und spätestens unmittelbar vor Abgabe des elektronischen Lohnnachweises am 16. Februar des Meldejahres durchzuführen.

Auswertungen der DGUV zeigen, dass viele Arbeitgeber bislang noch keinen elektronischen Stammdatenabgleich für das Meldejahr 2017 durchgeführt haben. Die DGUV empfiehlt, dies umgehend nachzuholen und künftig immer gleich für den Jahresanfang einzuplanen. Denn wenn die Daten später abgeglichen werden, wirken sie sich im Entgeltabrechnungsprogramm des Arbeitgebers auf alle bis zu diesem Zeitpunkt erstellten Entgeltabrechnungen aus und können Korrekturen nach sich ziehen.