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Entgelttransparenzrichtlinie: Umsetzung in deutsches Recht verzögert sich

Die Entgelttransparenzrichtlinie der EU sieht erhebliche Verschärfungen im Vergleich zum in Deutschland geltenden Entgelttransparenzgesetz vor. Noch wurden die EU-Vorgaben vom deutschen Gesetzgeber jedoch nicht umgesetzt. Trotzdem sollten sich Unternehmen schon jetzt auf die verschärften Regeln vorbereiten.

Umsetzung der EU-Vorgaben verzögert sich

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) muss eigentlich bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dies soll in Deutschland durch eine Änderung des Entgelttransparenzgesetzes erfolgen. Da bislang aber noch kein Regierungsentwurf zu diesem neuen Gesetz vorliegt, wird die Frist zur Umsetzung der EU-Vorgaben voraussichtlich nicht eingehalten werden können.

Wesentliche Neuerungen der EU-Richtlinie

Die Richtlinie der EU beinhaltet in einigen Bereichen erhebliche Verschärfungen gegenüber dem in Deutschland geltenden Entgelttransparenzgesetz. Die EU-Richtlinie sieht u.a. vor, dass Bewerber ihr Einstiegsentgelt oder zumindest eine Entgeltspanne erfahren können. Zudem schreibt die Richtlinie erweiterte Auskunftsrechte für Arbeitnehmer vor. Demnach sollen sie das individuelle Gehalt und die Durchschnittsentgelte vergleichbarer Beschäftigter beim Arbeitgeber erfragen können. Darüber hinaus werden Arbeitgeber zu transparenten, objektiven und geschlechtsneutralen Vergütungssystemen verpflichtet.

Obwohl diese Vorgaben der EU noch nicht in deutsches Recht umgesetzt wurden, sollten sich Unternehmen bereits vorbereiten und ihre Vergütungssysteme, Entgeltstrukturen sowie die betrieblichen Prozesse zum Reporting überprüfen und ggf. anpassen. Aufgrund des Vorrangs des EU-Rechts und der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung entfaltet die Richtlinie schon jetzt Wirkung für die Unternehmen.

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