Einmalzahlungen sind insbesondere Weihnachtszuwendungen, Urlaubsgelder, 13. und 14. Monatsgehälter, Gewinnbeteiligungen, Tantiemen, Gratifikationen, Urlaubsabgeltungen, Erfolgsbeteiligungen, Verbesserungsvorschlagsprämien, Heirats- und Geburtsbeihilfen. Diese Bezüge, die nicht zum laufenden Arbeitsentgelt gehören und die nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt worden sind, stellen für die Entgeltabrechnung eine besondere Herausforderung dar, weil es sehr unterschiedliche Regelungen zu deren Behandlung gibt. Welche beitrags-, steuer- und arbeitsrechtlichen Regelungen dabei zu beachten sind, erfahren Sie in dieser Extra-Ausgabe.
Rechtsstand des Themenheftes: 01.05.2023
Preis: 20,40 EUR pro Heft zzgl. Versandkosten und Mehrwertsteuer
Artikelnr. 300105
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Barbara Gütt
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