Kurzarbeit ermöglicht dem Arbeitgeber, seine Mitarbeiter auch dann weiter zu beschäftigen, wenn in wirtschaftlichen Krisenzeiten zu wenige Aufträge vorliegen. Statt Arbeitnehmer entlassen zu müssen, können Unternehmer bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen.Sind die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt, erstattet die Bundesagentur für Arbeit einen Teil des ausgefallenen Arbeitsentgelts.
Mit der Corona-Krise, die in Deutschland im März 2020 begann, hat Kurzarbeit eine besondere Bedeutung für viele Unternehmen bekommen. Kurzarbeitergeld soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie Arbeitsausfälle haben. Für den Bezug von Kurzarbeitergeld hat es im Zuge dessen eine Reihe von Erleichterungen gegeben, die im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2021 gelten sollen.
Neben konjunktureller Kurzarbeit gibt es noch zwei Sonderformen von Kurzarbeit: Zum einen für saisonale Arbeitsausfälle im Baugewerbe und zum anderen für betriebliche Restrukturierungsmaßnahmen. Auch auf diese Formen von Kurzarbeit gehen wir in diesem BKK Extra ein.
Rechtsstand des Themenheftes: 01.10.2021
Preis: 20,40 EUR pro Heft zzgl. Versandkosten und Mehrwertsteuer
Artikelnr. 300112
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Barbara Gütt
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