BKK Extra 18 - Altersteilzeitarbeit

Die Bundesagentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber den Aufstockungsbetrag in Höhe von 20% des Regelarbeitsentgelts (§ 4 Absatz 1 Nummer 1 AltTZG) und die zusätzlichen Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe des Beitrags, der auf 80% des Regelarbeitsentgelts, jedoch höchstens den auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 Prozent der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze und dem Regelarbeitsentgelt entfallenden Beitrag, entfällt (§ 4 Absatz 1 Nummer 2 AltTZG), wenn der Altersteilzeitfall bis zum 31. Dezember 2009 eingetreten ist.

Mit dem Jahressteuergesetz 2008 vom 20. Dezember 2007 wurde klargestellt, dass das Altersteilzeitgesetz als Mantelgesetz trotz Auslaufens der Förderleistungen fortbesteht und auch für die Voraussetzungen von Altersteilzeitarbeit bei deren Aufnahme nach dem 31. Dezember 2009 maßgebend bleibt.

Die mit der Altersteilzeitarbeit verbundenen sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorteile gelten demnach unverändert und werden Ihnen in dieser Ausgabe gemeinsam mit den arbeitsrechtlichen Besonderheiten vorgestellt.

Folgende Themen werden in dieser Extra-Ausgabe behandelt:

  • Altersteilzeit im Arbeitsrecht
  • Altersteilzeit im Steuerrecht
  • Altersteilzeit im Sozialversicherungsrecht

Rechtsstand des Themenheftes: 01.11.2015
Preis: 32,40 EUR pro Heft zzgl. Versandkosten und Mehrwertsteuer
Artikelnr. 300125

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